VOLLWÄRMESCHUTZ
Vor allem alte Häuser verbrauchen viel zu viel Energie. Hier haben wir einige interessante Lösungen zusammengefasst, die nicht nur Ihrem Portemonnaie, sondern auch der Umwelt gut tun.
VOLLWÄRMESCHUTZ
Vor allem alte Häuser verbrauchen viel zu viel Energie. Um deutlich Öl oder Gas einzusparen, kann eine energetische Sanierung vorteilhaft sein.
Dabei wird das Dämmmaterial in Form von Platten oder Lamellen durch Kleben und/oder Dübeln auf dem bestehenden Wanduntergrund aus Ziegel, Kalksandstein oder Beton befestigt und mit einer armierenden Schicht versehen - dem Unterputz. Den Abschluss des Systems bildet ein Außenputz - Oberputz, der nach Erfordernis oder gestalterischem Aspekt noch angestrichen werden kann.
Mehr Putz. Mehr Schutz.
Knaufs Wärmedämm-Verbundsysteme WARM-WAND spielen bei mineralischer Ausführung ihre Stärken voll aus und steigern die Energieeffizienz enorm. Verglichen mit organischen Putzsystemen bieten die mineralischen WARM-WAND-Systeme von Knauf damit einen erheblichen Mehrwert.
Schicht für Schicht zu mehr Schutz!
Die besonders robusten Systeme bestehen aus Dämmstoffplatten, mineralischem Klebe- und Armiermörtel sowie mineralischem Oberputz. Die bisher verloren gegangene Wärme wird nun in den Wänden gespeichert und schafft ein rundum behagliches Raumklima. Gleichzeitig schützt WARM-WAND die Fassade vor Witterungseinflüssen und sichert so langfristig den Wert des Objekts – eine sinnvolle Investition in die Zukunft.
Gesetzliche Anforderungen - Energieausweis
Gesetzliche Anforderungen - EnEV
Der Energieausweis ist eine Anforderung der Energieeinspar-verordnung (§ 17 Abs. 3 Satz 1 EnEV) und wurde seit 2008 schrittweise eingeführt.
Heute ist er ein verbindlicher Bestandteil für alle, die ihre Wohn- und Nichtwohngebäude verkaufen oder vermieten möchten und kann für Käufer oder Mieter von Immobilien eingesehen werden. Bei öffentlichen Gebäuden größer 1.000 m2 Nutzfläche muss der Energieausweis öffentlich ausgehängt werden und sorgt in jedem Fall für ein hohes Maß an Transparenz. Für Gebäude mit einer Nutzfläche kleiner 50 m2 sowie für Baudenkmäler und Ferien- und Wochenendhäuser wird kein Energieausweis benötigt.
Es wird zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis unterschieden.
Der Verbrauchsausweis ist die einfache, schnell zu erstellende und preiswerte Variante. Es werden die Energieverbräuche der letzten drei Jahre aufgeführt. Wählen können Eigentümer diese Variante für Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten. Bei mindestens 4 Wohneinheiten muss der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt worden sein.
Wer sein Haus mit öffentlichen Mitteln sanieren möchte muss den Bedarfsausweis erstellen lassen. Wurde der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt oder hat Ihr Gebäude nur vier oder weniger Wohnungen, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. In diesem Fall nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
Wer seinen Bauantrag nach dem 01.01.2001 gestellt hat benötigt keinen Energieausweis. Ihr Gebäude verfügt mit der Bauvorlage nach EnEV über einen gültigen Energiebedarfsausweis.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) löste die Wärmeschutzverordnung und die Heizungs-anlagenverordnung ab und fasste beide zusammen.
Die erste Fassung trat am 01. Februar 2002 in Kraft. Mit der EnEV2007 wurde eine Neufassung erstellt, die die EG-Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden berücksichtigt und die notwendigen energetischen Mindestanforderungen bestehender Bausubstanz regelt.
Die seit dem 01. Oktober 2009 in Kraft getretene Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV2009) stellt eine Verschärfung der energetischen Anforderungen um ca. 30 % gegenüber der EnEV2007 dar.
Für außen gedämmte Fassaden wird beispielsweise ein U-Wert von mindestens 0,24 W/(m2.K) gefordert. Eine nochmalige deutliche Verschärfung der energetischen Anforderungen ist auch mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2012 zu erwarten.
Lösungen
Hier haben wir einige Lösungen und weitere Informationen für Sie. (Klicken Sie auf den Link)